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Smart Meter | Smart Meter und PV-Einspeisung – Was ändert sich an meiner Vergütung?

Verfasst von Ferdinand
Diese Woche aktualisiert

PV-Einspeisung und Smart Meter – Was ändert sich an meiner Vergütung?

Du hast eine Photovoltaikanlage und bekommst bald ein Smart Meter – oder hast bereits eines? Dann fragst du dich vielleicht, ob sich dadurch etwas an deiner Einspeisevergütung oder Marktprämie ändert. Die kurze Antwort: Nein. Hier erfährst du, warum.


☀️ Einspeisevergütung und Marktprämie – wer zahlt was?

Im deutschen Energiemarkt gibt es klare Zuständigkeiten, wenn es um die Vergütung deines eingespeisten Solarstroms geht:

  • Einspeisevergütung (nach EEG): Wird von deinem Netzbetreiber ausgezahlt. Sie ist gesetzlich garantiert und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage.

  • Marktprämie (bei Direktvermarktung): Wird von deinem Direktvermarkter ausgezahlt. Diese Variante kommt bei größeren Anlagen oder freiwilliger Direktvermarktung zum Einsatz.

Beide Vergütungsformen haben nichts mit deinem Messstellenbetreiber zu tun.


📊 Was macht das Smart Meter bei der Einspeisung?

Dein intelligentes Messsystem (iMSys) übernimmt eine rein technische Aufgabe: Es misst und übermittelt die Einspeise-Messwerte (in kWh) an die berechtigten Marktteilnehmer – also an deinen Netzbetreiber und ggf. deinen Direktvermarkter.

Das Smart Meter:

  • Erfasst deinen eingespeisten Strom in Viertelstundenwerten.

  • Überträgt diese Werte verschlüsselt und automatisch an die relevanten Marktpartner.

  • Ersetzt die manuelle Ablesung – du musst deine Einspeisewerte nicht mehr selbst melden.

Was das Smart Meter nicht macht:

  • Es zahlt keine Vergütung aus.

  • Es ändert nichts an der Höhe deiner Einspeisevergütung oder Marktprämie.

  • Es hat keinen Einfluss auf deinen Einspeisevertrag.


🔄 Ändert sich etwas an meinem Stromvertrag oder Lieferanten?

Nein. Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist unabhängig von deinem Stromliefervertrag und deinem Einspeisevertrag. Dein Stromlieferant, dein Tarif und deine Einspeisevergütung bleiben unverändert.


💡 Gut zu wissen

  • Überschusseinspeisung: Wenn du einen Teil deines Solarstroms selbst verbrauchst und den Rest ins Netz einspeist, ist das ein Standard-Messkonzept, das von den meisten Messstellenbetreibern unterstützt wird.

  • Volleinspeisung: Wenn du deinen gesamten Solarstrom ins Netz einspeist, kann es je nach Messstellenbetreiber Einschränkungen geben. Erkundige dich vorab bei deinem Anbieter.

  • Viertelstundenwerte: Durch das Smart Meter werden deine Einspeisewerte in 15-Minuten-Intervallen erfasst – das ist die Voraussetzung für bestimmte dynamische Tarife und eine exakte Abrechnung.


✅ Fazit

Dein Smart Meter misst und übermittelt deine Einspeisewerte – mehr nicht. Die Einspeisevergütung zahlt weiterhin dein Netzbetreiber, die Marktprämie dein Direktvermarkter. An der Höhe deiner Vergütung und an deinen Verträgen ändert sich durch den Wechsel des Messstellenbetreibers nichts.

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